Re: Neues Tierschutzgesetz in Österreich


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Geschrieben von Andreas Ochs am 28. Dezember 2004 23:54:19:

Als Antwort auf: Re: Neues Tierschutzgesetz in Österreich geschrieben von Basti am 28. Dezember 2004 23:04:21:

Hallo Basti,

>Isst das schon beschlossene sache das das in Österreich so kommt ???
Beschlossen ist es, ich habe auch noch keine geänderte oder überarbeitete Version dieses Entwurfs gefunden. Auf den offiziellen Seiten ist die Anlage 5 derzeit nicht zu erreichen.

>Einziger Lichtblick isst woohl der verweis auf denn Nitratgehalt von nich
>mehr alls 100 mg/L und denn Pflegezustand des Aqariums !!
In der Anlage 5 wird ein Nitratgehalt von höchstens 50 gefordert.
Ist auch sonst ganz interessant zu lesen und zum größten Teil auch ok.
Das meiste was da über die Pflege eines Aquariums geschrieben steht sollte für Rochenpfleger selbstverständlich sein.
Nur die Mindestbeckengrößen sind zum Teil ärgerlich oder lustig, wie man es nimmt ...
Wenn ich meine scobina Nachzuchten von 8cm Durchmesser in einem 4m Becken hätte wäre schon die Fütterung sehr schwer, da das Futter direkt auf die Kleinen fallen muß damit sie es fressen. In so einem großen Becken findet man die vergrabenen Jungen aber nicht mehr...
Und wie ist das wenn ein Rochenweibchen Junge bekommt, dann braucht man über Nacht für jedes Jungtier einen m2 mehr Platz. Oder das ist dann ein Zuchtbecken und da gibt es Ausnahmen? Dann könnte man auch wieder jedes Becken das mit einem Rochenpaar besetzt ist als Zuchtbecken ausgeben ...

Ganz witzig ist die Mindestgröße für ein Koi Aquarium mit >2m, die werden ja durchaus 60-90cm lang. Und angeblich kann man die Fische in der angegebenen Beckengröße bis zur Endgröße pflegen.

Gruß Andreas




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