Potamotrygon castexi


Handelsverbot für lebende Süßwasserrochen in Brasilien


Text Andreas Ochs, Übersetzung Stefan Wiegert

Der Export von Süßwasserrochen aus Brasilien für aquaristische Zwecke war bis 1989 nicht reglementiert. 1990 wurde der Export erstmals verboten, was unter anderem dazu führte, dass die Einstellung der Fischer zu den Rochen wieder feindseliger wurde. Damals hat man das Exportverbot nicht so genau kontrolliert, so dass immer wieder Rochen aus Brasilien im Handel waren.
1997 führte die Zusammenarbeit von IBAMA mit wissenschaftlichen Instituten zur Entwicklung eines Quotensystems, das die Ausfuhr von zwei Arten (P. motoro, P. cf. histrix) gestattete (regulation No. 022/98). Im Jahre 2003 wurden diese Quoten auf der Basis neuer Untersuchungen zur Populationsgröße auf 6 Arten ausgedehnt (regulation No. 036/2003). Kriterium war, dass eine Rochenart durch den Fang nicht im Bestand beeinträchtigt wurde. Arten über die man keinerlei Datenmaterial zu Populationsgröße und Fortpflanzungsbiologie hatte durften nicht ausgeführt werden. Erlaubt war der Export folgender Arten und Quoten:

Potamotrygon motoro - 5000 Rochen/Jahr
Potamotrygon orbignyi - 2000 Rochen/Jahr
Potamotrygon schroederi - 1500 Rochen/Jahr
Potamotrygon leopoldi - 1000 Rochen/Jahr
Potamotrygon henlei - 1000 Rochen/Jahr
Potamotrygon cf. histrix (im Handel als P. histrix) - 5000 Rochen/Jahr

Diese Quoten wurden zum Teil nicht ausgenutzt, vor allem Potamotrygon schroederi erwies sich als sehr transportempfindlich und wurde daher nur in geringen Stückzahlen exportiert. Andererseits hat man statt der erlaubten Arten oft andere, auch unbeschriebene Arten exportiert. Ganz besonders sind hier die Perlen-Rochen und Itaituba-Rochen aus dem Tapajos zu erwähnen. Beide sind nach derzeitigem Stand neue, bislang unbeschriebene Arten. Auch über ihre Populationsgröße und Fortpflanzungsbiologie ist bis heute wenig bekannt. Als eine Biologin 2005 zum Tapajos reiste war sie entsetzt, welche Mengen dieser, den Forschern damals völlig unbekannten Arten, gefangen und exportiert wurden.

Im Jahre 2005 gab es die ersten Einschränkungen, die Exportquoten für die schwarzen Rochen P. leopoldi und P. henlei wurden von den zuständigen Bundesstaaten nicht freigegeben. Bei den anderen Arten hat man die Größe auf unter 30 cm Durchmesser begrenzt, um die für die Reproduktion wichtigen Alttiere zu schützen. Ende 2005 sind die Exportquoten ausgelaufen. Die Exporteure haben dann auf neue Quoten gewartet. Da sie bereits die hohen Lizenzgebühren für den Rochenexport entrichtet hatten wurden fleissig Rochen gefangen und in abgeteilten Flussabschnitten gehältert.

Doch dann kam es ganz anders, der Handel mit lebenden Süßwasserrochen wurde komplett verboten. Einige der großen Exporteure haben dagegen Klage eingereicht, vor allem da sie ja schon Lizenzgebühren gezahlt haben.
Den folgenden Text hat Stefan Wiegert übersetzt, vielen Dank für Deine Mühe:

Im „Brasilianischen Bundesanzeiger“ Nr. 185 vom 26.09.2006, veröffentlichte die IBAMA ihre Anweisung Nr. 118 vom 19.09.2006 in folgendem Wortlaut:

Die IBAMA ist nach Artikel 26, Änderung V, Anhang I der "Estrutura Regimental", durch Verordnung 5,718 vom 13.03.2006, Artikel 95, Satz VI der internen Regelung, anerkannt durch Erlass GM/MMA Nr. 230 vom 14.05.2002, in Anbetracht dessen Gebrauchs auch in der gesetzlichen Verordnung Nr. 221 vom 28.02.1967, in Verordnung Nr. 5,583 vom 16.11.2005 und unter Beachtung von Gesetz Nr. 9,605 vom 12.02.1998, kraft Gesetz ermächtigt, Gebrauch von den Strafen für umweltschädliches Verhalten und Handeln zu verhängen, welche nach Verordnung Nr. 3,179 vom 21.09.1999 dafür vorgeschrieben sind.

- In Anbetracht der langsamen Populationserneuerung von Rochen der Familie Potamotrygonidae,

- In Anbetracht dessen, das durch den Zierfischfang viele der nachwachsenden Jungrochen entfernt werden,

- In Anbetracht dessen, dass bei Rochen der Familie Potamotrygonidae große Transportverluste auftreten, eine verzögerte sexuelle Entwicklung und allgemein eine geringe Fruchtbarkeit gegeben sind und sie generell vielerlei Verfolgungen ausgesetzt sind, erscheint ein Schutz vor Entnahme durch Zierfischfänger und Aquarianer gerechtfertigt,

- In Anbetracht des noch geringen Informationsstandes über diese Spezies,

- In Anbetracht dessen, dass der kommerzielle Fang von Süsswasserrochen der Familie Potamotrygonidae auch für den menschlichen Verzehr in den letzten Jahren extrem zugenommen hat,

- In Anbetracht des schon von der Direktion für Fauna und Fischereiressourcen (DIFAP) versprochenen und jetzigen IBAMA Vorgangs Nr. 02005.002204/97-67,

Wird entschieden:

Art. 1: Verboten im gesamten brasilianischen Staatsgebiet, ist der gewerbliche Zierfischfang von sowie der Transport und der Handel mit lebenden Rochen aus brasilianischen Hoheitsgewässern.

Absatz 1: Im Sinne dieser Bestimmung ist der Begriff "ornamentação" zu betrachten als Verwendung dieser Lebewesen, egal ob lebend oder tot, in Aquarien, Behältern oder Teichen irgendwelcher Art als Zierde, zum Zwecke der zur Schau Stellung, als Freizeitbeschäftigung oder zum Vergnügen, sofern sie nicht erzieherischen oder wissenschaftlichen Zielen dient.

Art. 2: Wer diese Bestimmung missachtet wird bestraft wie es das Gesetz Nr. 9,605, vom 12.02.1998 und die Verordnung Nr. 3,179, vom 21.09.1999 vorschreiben.

Art. 3: Diese Bestimmung tritt mit Veröffentlichung in Kraft.


Der Text im Original (pdf-Datei, mittlere Spalte)

Manche sind der Ansicht, dass dieses Handelsverbot politisch motiviert ist, es wird möglicherweise versucht durch Erlässe im Umweltschutzbereich Wählerstimmen für die nächsten Wahlen zu gewinnen.

Von der Sache her ist es umstritten. Hatte man erst die Quoten auf Jungtiere bis 30 cm Durchmesser beschränkt, um die Alttiere zu schonen, sieht man jetzt darin eine Doppelbelastung für die Population, da ja die großen Rochen weiterhin für andere Zwecke gefangen und getötet werden dürfen. Besonders Fangschiffe aus Japan scheinen große Mengen Süßwasserrochen für den Verzehr zu fangen. Auch die Tötung von Rochen zur Säuberung von Badestränden geht weiter.

Das Ansehen der Rochen in der Bevöllkerung, besonders bei den Fischern, wird wieder sinken, wenn ein lebender Rochen nichts wert ist. Hier hat bereits der Medienrummel um den Tod von Steve Irwin durch einen (Meeres-) Stachelrochen für sehr negative Stimmung gegen die Rochen geführt.

Andererseits sind aber auch die Forscher in der Pflicht. Solange man nicht weiß, welche Arten es genau gibt und wie man diese anhand von Feldmerkmalen sicher unterscheiden kann ist es praktisch nicht möglich Exportquoten zu kontrollieren.

Auf jeden Fall wird das Handelsverbot genauer kontrolliert als früher und Importeure bekommen keine Rochen mehr aus Brasilien.

Für uns als Pfleger und Züchter bedeutet das, noch mehr auf unsere Zuchttiere zu achten, denn es gibt kaum Ersatz wenn Altiere sterben. Betroffen sind alle in Brasilien endemischen Arten: Perlen-Rochen, alle schwarzen Rochen, P. cf. histrix, P. scobina.

Es wird wohl noch einige Zeit dauern, bis durch Nachzuchten die Nachfrage nach diesen Arten gedeckt werden kann. Als Züchter bekommt man mittlerweile Anfragen aus USA und verschiedenen europäischen Ländern, in denen es keine Züchter dieser Arten gibt. Dort werden hohe Preise für Nachzuchten bezahlt, daher kam es bereits zu einem deutlichen Preisanstieg, der sich in 2007 wahrscheinlich fortsetzen wird.

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