Neues Tierschutzgesetz in Österreich


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Geschrieben von Andreas Ochs am 28. Dezember 2004 22:27:07:

Die 2. Tierhalteverordnung wurde am 17.12.2004 von Frau Minister Rauch-Kallat erlassen und tritt am 1.1.2005 in Kraft.

Die Anlage 5 "Mindestanforderungen an die Haltung von Fischen" ist auch für Rochenpfleger interessant, hier findet sich folgende Angabe unter 1.1:

"(7) Die Angabe der Aquariengröße ist ein Näherungswert. Der Allgemeinzustand der Fische und des Aquariums mit Versteckmöglichkeiten, Bepflanzung, Vergesellschaftung und Besatzdichte sind maßgebend für das Wohlbefinden der Tiere. Die in der Anlage angeführten Angaben zur Aquariengröße sind Mindestmaße für ausgewachsene Tiere. Fische, die größer werden, müssen auch als Jungfische in Aquarien der gleichen Größe gehalten werden. Süßwasserrochen, Knochenzüngler und Großwelse mit einer Endgröße von über 40 cm sind in Aquarien mit mindesten 4 Quadratmeter Grundfläche für zwei Tiere zu halten. Jedem weiteren Tier muss ein Quadratmeter mehr zur Verfügung gestellt werden."

In einer Stellungnahme schreibt die Wirtschaftskammer Österreich folgendes dazu:

"Anlage 5 (Mindestanforderungen an die Haltung von Fischen):

Zu 1.1. Allgemeine Anforderungen an das Halten von Süßwasserfischen:

In Anlage 5, bei der Mindestanforderung an die Haltung von Fischen, ist unter Punkt 1.1.7. angegeben, dass Süsswasser-Rochen, Knochenzüngler und auch größer werdende Welse ein Aquarium mit der Mindestfläche von 4m² für zwei Tiere und für jedes weitere Tier 1m² zur Verfügung gestellt werden muss. Diese Mindestanforderung besteht auch für kleine Jungtiere. Oben genannte Fische werden im Zoohandel regelmäßig angeboten. Kein Zoohändler und kein Aquarianer wird in der Lage sein, diese Anforderungen erfüllen zu können."




Anscheinend wurde diese Anlage 5 aber nicht geändert.
Ob es im Sinne des Tierschutzes ist für Rochen, die je nach Art einen Durchmesser von 30cm bis über 2m erreichen, ein festes Mindestmaß von "4m² für zwei Tiere" vorzuschreiben mag jeder selbst überlegen.

Derzeit wird an einer EU Richtlinie zur Pflege von Elasmobranchier (Haie und Rochen) in Aquarien gearbeitet. Das bedeutet, irgendwann wird es auch in anderen Ländern ähnliche Vorschriften geben.

Gruß Andreas




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